Verehrte Gäste,
wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen! Um allen Gästen eine angenehme Zeit bei uns zu ermöglichen, braucht auch Kino ein paar Regeln.
Nicht gestattet ist / sind...
das Rauchen, auch von E-Zigaretten, sowie offenes Feuer in allen Räumlichkeiten des Kinos
die Benutzung von Mobiltelefonen und sonstigen portablen Kommunikationsgeräten in den Kinosälen
Radfahren, Skateboarden, Roller- und Inlineskaten
das Mitbringen von Tieren
der Aufenthalt in gesperrten Bereichen
Drogenkonsum sowie die Ausgabe bzw. der Verkauf von Drogen
das Mitführen von Waffen, Feuerwerkskörpern, spitzen / scharfen / sperrigen Gegenständen
öffentliche sexuelle Handlungen oder diesbezüglich personenbezogene Bedrängungen
das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken
die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren in jedwede Kinovorstellung
das grundlose Herumlungern in den Foyers und das Blockieren von Fluchtwegen
das Musizieren und sonstige Auftritte künstlerischer Natur ohne vorherige Genehmigung durch die Geschäfts- / Betriebsleitung
der Zutritt zu den Kinosälen ohne gültige Eintrittskarte
Betteln und Hausieren, das Feilbieten von Ware oder die Verteilung / das Auslegen von Prospekten und sonstigen Werbematerialien
Film-, Video, Ton- und Fotoaufnahmen sowie das Mitführen von Camcordern
Wir übernehmen keine Garantie für Qualität und Inhalt der gezeigten Programme und haften nicht für eventuell daraus resultierende körperliche, psychische oder sonstige Schäden.
Wir müssen uns kurzfristige Programmänderungen sowie Änderungen der Vorstellungszeiten und des jeweils in unseren Ankündigungen genannten Kinosaals vorbehalten.
Die vom Kinobesucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung. Während der gesamten Kinovorstellung ist diese Legitimation bereit zu halten. Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor dem Beginn der gelösten Vorstellung möglich. Mit Beginn der Vorstellung verfällt jedes Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes.
Bei technisch bedingten Problemen haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit; dies gilt auch für Vorführungen, die vor Beendigung abgebrochen oder unterbrochen werden müssen.
Dienst habende Mitarbeiter / -innen üben das Hausrecht nach Vorgabe der Geschäftsführung unter Beachtung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen aus. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Kinder sind insoweit zu beaufsichtigen, dass eine Störung anderer Gäste ausgeschlossen ist. Eltern haften für Ihre Kinder.
Aus sicherheitstechnischen Gründen behalten wir uns Taschenkontrollen vor.
Die Schließfächer im Kino sind nach dem Besuch umgehend zu leeren und können andernfalls von uns ausgeräumt werden. Uns trifft keine Aufbewahrungspflicht für nicht wieder mitgenommene Gegenstände. Geld, Schmuck, Uhren, Schlüssel, Mobiltelefone oder vergleichbare Gegenstände dürfen nicht in die Schließfächer eingeschlossen werden.
Bei Beschädigung durch Mutwilligkeit oder unverhältnismäßig unsachgemäßer Behandlung von Eigentum, Bedrohung / Gefährdung / Verletzung von Personen und ungesittetem Verhalten sowie Störung der Filmvorführungen oder bei anderweitig nicht vertretbarem Verhalten, behalten wir uns die Aussprache eines Hausverbotes mit sofortiger Wirkung sowie die Einleitung rechtlicher Schritte und Schadenersatzforderungen vor. Die Rückerstattung von Eintrittsgeldern und die Rückgabe von Gastronomie-Artikeln sind dabei ausgeschlossen.
Stark bzw. stärker alkoholisierten Personen sowie Personen unter Einfluss von Drogen / Rauschmitteln gegenüber behalten wir uns vor, den Zutritt zu unserem Haus zu verweigern bzw. diese ohne Erstattung des Eintrittspreises des Hauses zu verweisen.
Jeder Diebstahl und jede Urheberrechtsverletzung wird zur Anzeige gebracht.
Für in unserem Haus aus eigenem Verschulden verschmutzte Kleidungsstücke, für Schäden, die durch Dritte verursacht werden und für verloren gegangene Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Bei Schulveranstaltungen ist die Aufsichtspflicht während der Vorstellung im Saal und im Foyer durch den / die Lehrer / Begleitperson/en ausnahmslos zu gewährleisten. Bei unverhältnismäßig großem Verschmutzungsaufkommen behalten wir uns vor, den zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie die verbindlichen Regelungen der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK).
Wir danken für die Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und wünschen Ihnen angenehme Kino-Stunden!
Geschäftsführung und Theaterleitung der Nennmann & Thies Kinobetriebs GmbH
Stand Juni 2024